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Für unsere Kunden sind wir seit mehr als 45 Jahren erfolgreich
auf dem Gebiet des Forderungsmanagements tätig.
Unsere Erfahrungen als Wirtschaftsauskunftei und als Mahn- und Inkassodienst zeichnen unser Unternehmen aus.
Durch die uns zur Verfügung stehenden Wirtschaftsdaten und
den Zugang zu Schuldner- und Insolvenzregister, haben wir
beste Kenntnisse über die finanzielle Situation Ihrer Kunden/Schuldner.
Wir hoffen, Ihnen einen Einblick über unser Unternehmen übermitteln zu können und würden uns freuen, Sie von
unserer Leistungsfähigkeit überzeugen zu dürfen. Für
detaillierte Angaben bzw. Fragen stehen wir Ihnen jederzeit
gerne zur Verfügung.
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Das 100% für Sie - Verfahren:
THOM-Inkasso realisiert Ihre Forderungen
im vorgerichtlichen oder gerichtlichen
Mahnverfahren. |
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Ihre Vorteile auf einen Blick |
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Ihre Vorteile im Detail:
- Wird die Gesamtforderung, einschließlich Kosten, im vorgerichtlichen oder gerichtlichen Mahnverfahren realisiert,
erhalten Sie Ihre Hauptforderung und Ihre Mahnauslagen zu 100%.
- Sie zahlen keine Provisionen.
- Sie leisten keine Vorauszahlungen für
unser Inkasso.
- THOM-Inkasso legt für Sie die Kosten und Auslagen bis zur fruchtlosen Pfändung vor.
- Die Zinsen sind an uns abgetreten.
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- Sie zahlen keinen Mitgliedsbeitrag und keine Inkassoauftragsgebühr.
- Sie können jederzeit mit günstigen und kalkulierbaren Kosten rechnen.
- Sie leisten keine Vorauszahlungen für unser Inkasso.
- Sie tragen im Überwachungs-verfahren
kein Kostenrisiko.
- Sie können für 10 EUR / p.M. rund um die Uhr über das Internet auf Ihre eigenen Inkassoakten zugreifen.
- Sie können über das EDV-DIALOGSYSTEM
Inkassoaufträge elektronisch an uns übermitteln.
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Das 60% für Sie - Verfahren:
Die THOM-Lösung für ausgeklagte
und titulierte Forderungen. |
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Ihre Vorteile im Detail:
- In diesem Verfahren tragen wir bei ausgeklagten oder titulierten Forderungen nach Übergabe das Kostenrisiko.
- Die titulierte Forderung ist mit Annahme
des Auftrages mit 40% + gesetzliche Mehrwertsteuer zzgl. Zinsen an uns abgetreten. Bei Zahlungseingängen / Gutschriften erfolgt, nach Abzug der von
uns vorgelegten Kosten, die anteilige Verrechnung.
- Die Abrechnung der Fremdgelder erfolgt zum 1. und 15. eines jeden
Monats.
- Alle Gebühren und Provisionen
verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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